Das Karlsruher Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Ge... (111.21)
INHALT
Das Karlsruher Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen
- Das Karlsruher Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Kooperationsvereinbarungen
- Art. 4 Vorschriften für Kooperationsvereinbarungen
- Art. 5 Übertragung und Überlassung von Aufgaben bei der Erbrin -
- Art. 6 Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 7 Haftung der Vertragsparteien
- Art. 8 Einrichtungen der grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Art. 9 Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit
- Art. 11 Grenzüberschreitende örtliche Zweckverbände
- Art. 12 Satzung der grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbände
- Art. 13 Organe
- Art. 14 Finanzierung
- Art. 15 Auflösung
- Art. 16 Übergangsvorschriften
- Art. 17 Inkrafttreten
- Art. 18 Geltungsdauer und Kündigung
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