Gesetz über die Kräftigung und Vereinigung von Schulverbänden (213.31)
INHALT
Gesetz über die Kräftigung und Vereinigung von Schulverbänden
- Gesetz über die Kräftigung und Vereinigung von Schulverbänden
- Art. 1 Pädagogisch oder ökonomisch ungeeignete Schulgemeinden
- Art. 2 Konfessionelle Schulgemeinden
- Art. 3 Vollzugsvorschriften
- Art. 4 Ersatz und Weitergeltung von Vorschriften
- Art. 1 dieses Gesetzes tritt an die Stelle des Schlussabschnittes von Art. 5 Abs. 2
- Art. 5 Aufhebung bisherigen Rechtes
- Art. 6 samt Anhang und Art. 88 des Erziehungsgesetzes vom 7. April 1952
- Art. 6 Vollzugsbeginn
- Art. 4, Abs. 3 geändert 18-9 13.01.1983 keine Angabe
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