Verordnung über die Kosten im Strafverfahren (350.200)
INHALT
Verordnung über die Kosten im Strafverfahren
- Verordnung über die Kosten im Strafverfahren
- Art. 1 Die Verfahrenskosten (Art. 154 ff. StPO 3 ) ) bestehen aus den Kosten
- Art. 2 Die Untersuchungskosten setzen sich aus der Gebühr, den sich direkt er-
- Art. 3 Die Gerichtskosten setzen sich aus der Gebühr, den sich im Gerichtsver-
- Art. 4 Die für den Arbeitsaufwand der Organe der Strafrechtspflege zu erheben-
- Art. 7 Die Kostenentscheide können hinsichtlich der Kostentragungspflicht so-
- Art. 9 Die Regierung regelt in einer Verordnung das Rechnungswesen im Straf-
- Art. 10 Die Über gangsbestimmungen von Artikel 232 StPO
- Art. 1 1
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