Verordnung über die Subventionierung von Schul- und Schulsportanlagen (421.300)
INHALT
Verordnung über die Subventionierung von Schul- und Schulsportanlagen
- Verordnung über die Subventionierung von Schul- und Schulsportanlagen
- Art. 3 Für die Vergabe von Bau-, Lieferungs- und Dienstleistungsaufträgen sind
- Art. 4 Das Verfahren gliedert sich in der Regel in die zwei Phasen "Bedarfsnach-
- Art. 8 Nicht beitragsberechtigt sind insbesondere:
- Art. 11 Gebäude, Einrichtungen und Anlagen werden nur in einfacher und fach-
- Art. 12 Wesentliche Änderungen am Bauvorha ben sowie Änderungen, welche
- Art. 13 1 )
- Art. 15 Die Regierung erlässt Richtlinien zu dieser Verordnung, welche die
- Art. 16 Gesuche, die vor Inkrafttreten dies er Verordnung eingereicht wurden,
- Art. 17 Diese Verordnung ersetzt die Verordnung über den Bau und die Einrich-
Feedback