Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender S... (922.11)
INHALT
Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
- Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
- § 1 Departement für Justiz und Sicherheit
- § 2 Jagd- und Fischereiverwaltung
- § 3 Schätzungskommission
- § 4 Jagdpolizei
- § 5 Ausscheiden, Ersatz und Aufnahme
- § 6 Verpachtung
- § 7 Jägerprüfungskommission
- § 8 Prüfungsstoff und Anforderungen
- § 9 Prüfungsteile und Ausbildungslehrgang
- § 10 Abnahme und Bewertung der Prüfung
- § 11 Wiederholung von Teilprüfungen
- § 12 Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten
- § 13 Jagdverbot
- § 14 Geschützte Tiere und Schonzeiten
- § 15 Herrenlos werdende Tiere
- § 16 Markierte Tiere
- § 17 Jagdkarten
- § 18 Gebühren für Jagdkarten
- § 19 Treffsicherheitsnachweis
- § 20 Nachweis der Jagdberechtigung
- § 21 Kugelmunition
- § 22 Flintenmunition
- § 23 Narkosegewehre
- § 24 Boote und Motorfahrzeuge
- § 25 Kirrungen
- § 26 Jagd an Ruhetagen und während der Nacht
- § 27 Beizjagd
- § 28 Nachsuche
- § 29 Einsatz von Hunden zur Jagd
- § 30 Wildfolgeabkommen
- § 31 Wildbret
- § 32 Wildbuchführung und Abgangsmeldung
- § 33 Wildzählung und Abgangsplanung
- § 34 Kosten für Dienstleistungen
- § 35 Abschuss von Hunden
- § 36 Aus- und Weiterbildung
- § 37 Haltung und Markierung von Tieren
- § 38 Aussetzen von jagdbaren Tieren
- § 39 Meldung von Wildschäden
- § 40 Schätzung bei Haftung des Kantons
- § 41 Begriff der Wildschadensverhütungsmassnahmen bei Schäden durch
- § 42 Zuständigkeit bei Schäden durch jagdbare Wildarten
- § 43 Beitragsberechtigung bei Schäden durch jagdbare Wildarten
- § 44 Verfahren bei Schäden durch jagdbare Wildarten
- § 45 Technische Massnahmen bei Schäden durch jagdbare Wildarten
- § 46 Entschädigungstarife bei Schäden durch jagdbare Wildarten
- § 47 Meldung ausgerichteter Beiträge
- § 48 Begriff der Wildschadenverhütungsmassnahmen bei Schäden durch ge -
- § 49 Zuständigkeit bei Schäden durch geschützte Wildarten
- § 50 Beitragsberechtigung bei Schäden durch geschützte Wildarten
- § 51 Verfahren bei Schäden durch geschützte Wildarten
- § 52 Technische Massnahmen bei Schäden durch geschützte Wildarten
- § 53 Entschädigungstarife bei Schäden durch geschützte Wildarten
- § 54 Übergangsbestimmungen
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