Verordnung über die elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen (212.191) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen
- Verordnung über die elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen
 - § 1 Zuständige Stelle
 - § 2 Vorgängige Abklärung und Beizug Kantonspolizei
 - § 3 Strafandrohung bei Missachtung der Anordnung
 - § 4 Bericht über Überwachungsmassnahme
 - § 5 Meldung von Verstössen an gefährdete Person
 - § 6 Datenschutz
 - § 7 Kosten