Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau über die Polizeitätig... (991.020)
INHALT
Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau über die Polizeitätigkeit auf den Autobahnen A2 und A3
- Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau über die Polizeitätigkeit auf den Autobahnen A2 und A3
- 19. Dezember 1958
- 2. die Anordnung aller Massnahmen, die zur Wahrung der Vekehrs-
- 3. die Tatbestandsaufnahme bei Verkehrsunfällen und das Erstellen der
- 4. die Ausfällung von Bussen gestützt auf die Gesetzgebung des Kantons
- Art. 6
- Art. 11
- 1. November 1996 in Kraft und gilt für die Dauer von 5 Jahren. Sie gilt
Feedback