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Geschäftsordnung des Fakultätsausschusses für pharmazeutische Prüfungen (446.770)
CH - BS
31.03.1951
INHALT
Geschäftsordnung des Fakultätsausschusses für pharmazeutische Prüfungen
Geschäftsordnung des Fakultätsausschusses für pharmazeutische Prüfungen
14. Januar 1937
§1. Dem Fakultätsausschuss für die pharmazeutischen Prüfungen
§2. Ein Mitglied des Fakultätsausschusses führt den Vorsitz in den
§3.
§4. Diese Ordnung tritt auf den 1. April 1951 in Kraft.
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