Verordnung über Druckbehälter, Dampfgefässe und Dampfkessel (735.370)
INHALT
Verordnung über Druckbehälter, Dampfgefässe und Dampfkessel
- Verordnung über Druckbehälter, Dampfgefässe und Dampfkessel
- 9. April 1925
- 1. Zuständigkeit
- §1. Für die Aufstellung und Inbetriebnahme eines überwachungs-
- 2. Standortbewilligungen
- §2. Für Druckbehälter, Dampfgefässe und Dampfkessel, die wegen
- 3. Kosten
- §3. Der Betrieb trägt die Kosten der Untersuchung durch den SVDB
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