Gesetz über die versuchsweise Einführung der «wirkungsorientierten Verwaltungsführun... (153.120)
INHALT
Gesetz über die versuchsweise Einführung der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung» in der kantonalen Verwaltung («PuMa»)
- Gesetz über die versuchsweise Einführung der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung» in der kantonalen Verwaltung («PuMa»)
- §1. Zur versuchsweisen Einführung der wirkungsorientierten Ver-
- §2.
- 1. Amt für Umwelt und Energie (Baudepartement)
- 2. Einwohnerdienste (Polizei- und Militärdepartement)
- 3. Grundbuch- und Vermessungsamt (Justizdepartement)
- 4. Öffentliche Zahnkliniken (Sanitätsdepartement)
- 5. Schulpsychologischer Dienst (Erziehungsdepartement)
- 6. Statistisches Amt (Wirtschafts- und Sozialdepartement)
- 7. Zentrale Informatik-Dienststelle (Finanzdepartement)
- 8. Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr (Finanzdepar-
- 9. alle übrigen Dienststellen des Finanzdepartements
- §3. Mit dem Globalbudget werden den Pilot-Dienststellen die finan-
- §4. Reichen die Mittel des Globalbudgets für die Erbringung der
- §6. In Abweichung zu § 29 Abs. 3 des Organisationsgesetzes vom
- 22. April 1976 legen die Leiterinnen und Leiter der Pilot-Dienststellen
- §7.
- §8. Der Regierungsrat kann die Pilot-Dienststellenleiterinnen und
- §9.
- § 10. Dem Grossen Rat werden in geeigneter Form Informationen
- § 11. Es findet auf Stufe Regierungsrat, Departement und Dienst-
- § 12. Der Regierungsrat erlässt in einer Verordnung die entsprechen-
- § 13.
- § 14. Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Bestimmungen dieses Ge-
- § 15. Dieses Gesetz wird am 1. Januar 1998 wirksam.
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