Landratsbeschluss betreffend die Verwaltung der basellandschaftlichen Rheinhafenanlagen (421.2)
INHALT
Landratsbeschluss betreffend die Verwaltung der basellandschaftlichen Rheinhafenanlagen
- Landratsbeschluss betreffend die Verwaltung der basellandschaftlichen Rheinhafenanlagen
- § 1 Die auf Rechnung des Kantons Basel-Landschaft erstellten und noch zu erstel-
- § 2 Die Behandlung aller die Güterschiffahrt betreffenden wirtschaftlichen Angele-
- § 3 Die Geschäftsführung wird gemäss Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-
- § 4 3
- § 5 Der Beschluss tritt sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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