Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld... (920.750)
INHALT
Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
- Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
- Art. 1 Die Vertragspartner haben vereinba rt, zur Ausbildung von Förstern eine
- Art. 3 Weitere Kantone können der Vereinbarung beitreten. Sie haben eine an-
- Art. 5 Die Organe sind:
- Art. 8 Der Ausschuss des Stiftungs rates besteht aus fünf Mitgliedern des Stif-
- Art. 9 Der Ausschuss des Stiftungsrates:
- Art. 12 Die unmittelbare Leitung der Schule ob liegt dem Direktor, einem Forstin-
- Art. 13 Das Gesetz über das Verfahren in Verwaltungs- und Verfassungssachen
- Art. 14 Die Schüler müssen die bundesrechtlich festgelegten Anforderungen er-
- Art. 17 Die Baukosten werden durch Beiträge des Bundes und Entnahmen aus
- Art. 19 Die Kostenbeiträge der Vertragspartne r werden anhand des Voranschlages
- Art. 21 Die Baukostenanteile ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Baube-
- Artikel 16 bis 21 dieser Vereinbarung werden erstmals für das Betriebs-
- Art. 24 Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vertragspartner und der Ge-
- Art. 25 Die Vereinbarung tritt am 1. Januar des der Genehmigung durch den Bun-
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