Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Niederlassung der Schweizer (130.250)
INHALT
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Niederlassung der Schweizer
- Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Niederlassung der Schweizer
- Art. 2 Bei der Abmeldung ist der Schrifte nempfangsschein dem Einwohneramt
- Art. 3 Eine Umwandlu ng von Niederlassung in Wochenaufenthalt kann nur vor-
- Art. 5
- Art. 10 Die Ausführungsbestimmungen treten m it dem Gesetz über die Niederlas-
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