Schuldekret (410.110)
INHALT
Schuldekret
- Schuldekret
- § 5 Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Kinder den Unterricht
- § 15 42)
- § 16 Die Zahl der wöchentlichen Lektionen (Pflichtfächer und Wahlfächer)
- § 19 Die Unterrichtsbelastung der Schüler an der Kantonsschule darf in
- § 29 45)
- § 30 45)
- § 33 45)
- § 44 46)
- § 44a 27)
- § 51 Die obligatorischen Fortbildungskurse können in der schulfreien Zeit
- § 52 Das Erziehungsdepartement 2) ist zuständig:
- § 56 42)
- § 59 Die wesentlichen Aufgaben des Schulinspektorates sind:
- § 65 Den Lehrern der Realschule steht, sofern sie sich über den von § 37
- § 66 Dieses Dekret wird durch den Regierungsrat stufenweise in Kraft ge-
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