Verwaltungsvereinbarung betreffend Übernahme der ethisch-medizinischen Begutachtunge... (812.113)
INHALT
Verwaltungsvereinbarung betreffend Übernahme der ethisch-medizinischen Begutachtungen humanmedizinischer Forschungsprojekte zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Gesundheitsdirektion und dem Kanton Schaffhausen, vertreten durch den Regierungsrat
- Verwaltungsvereinbarung betreffend Übernahme der ethisch-medizinischen Begutachtungen humanmedizinischer Forschungsprojekte zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Gesundheitsdirektion und dem Kanton Schaffhausen, vertreten durch den Regierungsrat
- Art. 5 Das Departement des Innern des Kantons Schaffhausen erhält
- Art. 6 Rechtsmittel gegen Entscheide der Kantonalen Ethikkommission
- Art. 7 Der Kanton Schaffhausen beteiligt sich anteilsmässig an den Over-
- Art. 8 Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. April 2015 in Kraft und
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