Beschluss zur Vorbeugung der durch Wühlmäuse verursachten Schäden (912.5.41)
INHALT
Beschluss zur Vorbeugung der durch Wühlmäuse verursachten Schäden
- Beschluss zur Vorbeugung der durch Wühlmäuse verursachten Schäden
- Art. 1 Überwachung und Vorbeugung
- Art. 2 Obligatorische Massnahmen
- Art. 3 Schutzzone
- Art. 4 b) im Besonderen
- Art. 5 Kosten
- Art. 6 Meldepflicht und Zwangsausführung
- Art. 7 Gemeinschaftliche Bekämpfungsmassnahmen
- Art. 8 Absprachen zwischen den Gemeinden
- Art. 9 Bestimmungen der Direktion
- Art. 10 Umweltschutz
- Art. 11 Beschwerde
- Art. 12 Schlussbestimmungen
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