Verordnung betreffend die Entlöhnung der Assistenten und Hilfsassistenten an den Ins... (164.660) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend die Entlöhnung der Assistenten und Hilfsassistenten an den Instituten und Seminaren der Universität Basel
- Verordnung betreffend die Entlöhnung der Assistenten und Hilfsassistenten an den Instituten und Seminaren der Universität Basel
 - § 1 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Einreihung und Entlöhnung der
 - §1. Diese Verordnung findet auf die gemäss Verordnung vom
 - 23. März 1971 an den Instituten und Seminaren der Universität Basel
 - §2.
 - §3.
 - 1. Die Assistenten mit Doktorexamen werden vorbehältlic h § 3 Ziff. 2
 - 2. Die Assistenten mit Doktor- bzw. Staatsexamen in Medizin erhalten
 - 3. Die Assistenten mit Doktor- bzw. Staatsexamen in Zahnheilkunde
 - §4. Die §§ 19 (Haushaltzulage), 20 (Kinderzulagen), 21 (Dienstwoh-
 - §5. Die Lohnfestsetzung der Assistenten erfolgt durch die zuständi-
 - §6. Für die Berechnung der Dienstjahre ist das Eintrittsdatum mass-
 - §7.
 - §8. Übersteigt der bisherige Lohnanspruch den Lohn gemäss dieser
 - §9. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung betreffend die Entlöh-