Ordnung für die Durchführung von Wintersportveranstaltungen an den staatlichen Schul... (416.800)
INHALT
Ordnung für die Durchführung von Wintersportveranstaltungen an den staatlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt
- Ordnung für die Durchführung von Wintersportveranstaltungen an den staatlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt
- §1.
- 1.
- 2. An den oberen Schulen, an der Wirtschaftsmittelschule sowie in
- 3. An der Orientierungs- und Weiterbildungsschule und an den un-
- 4. An der Primarschule:
- §2.
- §3. Vom Turnen und Sport dispensierte Schüler können nur auf-
- §4. Die Organisation der Wintersportkurse und der gemeinsam
- §5.
- §6. Bei ganztägigen Veranstaltungen soll eine ausgiebige Mittags-
- §7. Am Tage nach einer Wintersportveranstaltung hat der Unter-
- §8. Die halbtägigen Wintersporttage sollen ohne wesentliche Kosten
- §9.
- 1. Zu Beginn eines Schuljahres wird jeder Schulanstalt der ihr zu-
- 2. Über die Verwendung der Kredite, die für die Wintersporttage zur
- § 10. Mit dem Erlass dieser Ordnung wird die «Ordnung für die
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