Ordnung betreffend die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierung... (413.110)
INHALT
Ordnung betreffend die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierungsschule
- Ordnung betreffend die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften an der Orientierungsschule
- §1. An der Orientierungsschule ist eine enge Zusammenarbeit von
- §2. Alle Eltern und Lehrkräfte einer Klasse treffen sich mindestens
- §3. Alle Eltern einer Klasse wählen jährlich bei Schuljahresbeginn
- §4. Die Eltern haben das Recht, Probleme, die ihr Kind betreffen,
- §5. Im Laufe eines Schuljahres finden möglichst regelmässig verteilt
- §6. Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher aller Klassen bil-
- §7. Der Elternrat wählt jährlich eine Präsidentin oder einen Präsi-
- §8. Der Elternrat jedes Schulhauses hat das Recht, in Fragen, die
- §9. Elternrat und Schulhausleitung organisieren unter Beizug der
- § 10.
- § 11.
- § 12.
- § 13.
- § 14.
Feedback