Heimplanung 2005 (838.13)
INHALT
Heimplanung 2005
- Heimplanung 2005
- 8. Juni 1986
- 2. Dezember 1990
- 25. September 2000
- 1. Die Heimplanung 2005 wird beschlossen.
- 1.1. Die Planung ist auf der Basis der über 80-jährigen Bevölkerung im
- 1.1.1. Der Kanton bildet einen Heimkreis.
- 1.1.2. Als Richtzahl für den Bettenbedarf für stationäre Betagtenpflege
- 1.1.3. Das Controlling und die Qualitätsförderung und -sicherung werden
- 1.1.4. Aufgrund der Bedarfszahlen gilt - mit Ausnahme von Pilotprojek-
- 1.1.5. Die Heimplanung 2005 tritt auf 1. Januar 2001 in Kraft und auf
- 31. Dezember 2005 ausser Kraft. Auf diesen Zeitpunkt ist sie dem
- 2. Der Kantonsratsbeschluss Nr. 5/94 vom 29. Juni 1994 und damit die
- 3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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