Verordnung über die schrittweise Aufnahme der Rechtsprechungstätigkeit des Sozialver... (154.210)
INHALT
Verordnung über die schrittweise Aufnahme der Rechtsprechungstätigkeit des Sozialversicherungsgerichtes des Kantons Basel-Stadt
- Verordnung über die schrittweise Aufnahme der Rechtsprechungstätigkeit des Sozialversicherungsgerichtes des Kantons Basel-Stadt
- §1. Die erforderlichen Räumlichkeiten für das Sozialversicherungs-
- §2. Bis zur Aufnahme der Rechtsprechungstätigkeit des Sozialversi-
- 1. Juli 2002 an das Sozialversicherungsgericht über.
- §3. Bis zur Aufnahme der Rechtsprechungstätigkeit des Sozialversi-
- §4. Bis zur Aufnahme der Rechtsprechungstätigkeit des Sozialversi-
- §5. Präsidentinnen und Präsidenten sowie Gerichtsschreiberinnen
- 1. April 2002 gemäss den §§ 1 bis 4 tätig werden, werden dafür in sinnge-
- §6. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.
Feedback