Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Appenzell I.Rh. ü... (648.927)
INHALT
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Appenzell I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Appenzell I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen
- Art. 1
- 1. der Bund und seine Anstalten gemäss der Bundesgesetzge -
- 2. der Kanton und seine Anstalten sowie die Basellandschaftli -
- 3. die basellandschaftlichen Einwohnergemeinden und ihre An -
- 4. die übrigen basellandschaftlichen öffentlich-rechtlichen Kör -
- 5. Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Unternehmen mit
- 6. Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen, insbesondere
- 7. konzessionierte Transportunternehmungen, die von erhebli -
- 8. juristische Personen, die öffentliche Zwecke verfolgen;
- 9. juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen;
- 10. juristische Personen, die kantonal oder gesamtschweizerisch
- 11. juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen.
- 1. der Bund und seine Anstalten nach Massgabe des Bundes -
- 2. der Kanton und seine Anstalten;
- 3. die Bezirke, die Schul-, Kirch- und Feuerschaugemeinden so -
- 4. die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Unternehmen
- 5. die inländischen Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen
- 6. die juristischen Personen, die öffentliche oder gemeinnützige
- 7. die juristischen Personen, die kantonal oder gesamtschweize -
- 8. die ausländischen Staaten für ihre ausschliesslich dem unmit -
- 9. die konzessionierten, von der Standeskommission aufgrund
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- 26.05.2008 26.05.2008 Erlass Erstfassung -
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