Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligator... (835.100)
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Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
- Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
- §1. Kantonale Amtsstelle im Sinne von Art. 85 des Bundesgesetzes
- §2. Der Kanton betreibt unter dem Namen «Öffentliche Arbeits-
- §3. Der Regierungsrat kann die Einwohnergemeinden verpflichten,
- §4.
- §5. Als weitere Feiertage gemäss Art. 19 AVIG gelten Karfreitag,
- §6. Der Regierungsrat überwacht den Vollzug dieses Gesetzes und
- §7. Das Gesetz über die Durchführung der Arbeitslosenversiche-
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