Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Gründung ... (751.212)
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Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Gründung einer Gesellschaft «St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG»
- Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Gründung einer Gesellschaft «St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG»
- Art. 2 Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke übernehmen:
- Art. 5 Nach Ablauf der Wasserrechtskonzessionen (Art. 4) sind die beiden Kantone
- Art. 6 Die Kantone St. Gallen und Appenzell A.Rh. verpflichten sich gegenseitig:
- Art. 10 Dieser Vertrag ist von der konstituierenden Generalversammlung der
- Art. 11 Alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft einerseits und ihren Organen
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