Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. und dem Regierungsr... (811.116.2)
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Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. und dem Regierungsrat des Kantons St. Gallen über die Aufnahme von Hebammenschülerinnen des Kantons Appenzell A.Rh. in die Entbindungsanstalt des Kantons St. Gallen sowie über den Besuch des Repetitionskurses für ältere Hebammen
- Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. und dem Regierungsrat des Kantons St. Gallen über die Aufnahme von Hebammenschülerinnen des Kantons Appenzell A.Rh. in die Entbindungsanstalt des Kantons St. Gallen sowie über den Besuch des Repetitionskurses für ältere Hebammen
- Art. 1 Die Sanitätskommission des Kantons Appenzell A.Rh. wird die jeweilen von
- Art. 2 Die Sanitätskommission des Kantons St. Gallen wird dagegen die ihr von
- Art. 3 Die Schülerinnen aus dem Kanton Appenzell A.Rh. geniessen in allen Teilen
- Art. 4 Die Dauer eines Kurses beträgt ein Jahr. Der Beginn desselben wird je-
- Art. 6 Dem Anstaltsarzt steht das Recht zu, unter Anzeige an die Sanitätskom-
- Art. 7 Die Schülerinnen haben sich in allen Teilen der Hausordnung der Entbin-
- Art. 8 1)
- Art. 9 Die Kosten der Hin- und Rückreise der Schülerinnen fallen zu Lasten des
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