Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirk... (817.022.13)
INHALT
Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und von Futtermittelzusatzstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft 1 (VRLtH)
- Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und von Futtermittelzusatzstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft 1 (VRLtH)
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Rückstandshöchstgehalte
- Art. 4 Inverkehrbringen
- Art. 5 Nachführen des Anhangs
- Art. 6 Weisungen an die kantonalen Vollzugsbehörden
- Art. 7 Übergangsbestimmung
- Art. 7 a ⁷ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 23. Oktober 2019
- Art. 7 b ⁸ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 14. Februar 2022
- Art. 8 Inkrafttreten
- Anhang ⁹
- Listen der Rückstandshöchstgehalte
- 1 Liste der zulässigen Höchstgehalte für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie der Einstufung dieser Stoffe
- 2 Liste der Höchstgehalte für Rückstände von Futtermittelzusatzstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft
- 3 Liste der Höchstgehalte für Rückstände von Futtermittelzusatzstoffen (Kokzidiostatika und Histomonostatika) in Lebensmitteln tierischer Herkunft aufgrund von Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten
- 4 Liste der verbotenen Stoffe
- 5 Liste der Referenzwerte für Massnahmen
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