Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schut... (0.415.31)
INHALT
Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen
- Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen
- Präambel
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Ziel
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Interne Koordinierungsstrukturen
- Art. 5 Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen in Sportstadien
- Art. 6 Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen im öffentlichen Raum
- Art. 7 Eventualfall- und Notfallplanung
- Art. 8 Beziehungen zu den Fans und der örtlichen Bevölkerung
- Art. 9 Polizeistrategien und -einsätze
- Art. 10 Verhinderung und Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens
- Art. 11 Internationale Zusammenarbeit
- Verfahrensklauseln
- Art. 12 Bereitstellung von Informationen
- Art. 13 Komitee für Sicherheit und Schutz bei Sportveranstaltungen
- Art. 14 Aufgaben des Komitees für Sicherheit und Schutz bei Sportveranstaltungen
- Art. 15 Änderungen
- Schlussbestimmungen
- Art. 16 Unterzeichnung
- Art. 17 Inkrafttreten
- Art. 18 Beitritt von Nichtmitgliedstaaten
- Art. 19 Wirkungen des Übereinkommens
- Art. 20 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 21 Kündigung
- Art. 22 Notifikationen
- Geltungsbereich am 28. Oktober 2022 ¹⁰
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