Abkommen (0.192.122.25)
INHALT
Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zur Regelung des rechtlichen Statuts dieses Verbandes in der Schweiz)
- Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen zur Regelung des rechtlichen Statuts dieses Verbandes in der Schweiz)
- Art. 1 Persönlichkeit
- Art. 2 Handlungsfreiheit des Verbandes
- Art. 3 Immunitäten und Vorrechte
- Art. 4 Unverletzbarkeit
- Art. 5 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Befreiung von andern Massnahmen
- Art. 6 Dienstlicher Verkehr
- Art. 7 Veröffentlichungen
- Art. 8 Steuerliche Behandlung
- Art. 9 Zollbehandlung
- Art. 10 Vorschüsse seitens der Schweiz
- Art. 11 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 12 Freiheit der Einreise und des Aufenthalts
- Art. 13 Rechtsstellung der Vertreter der Verbandsstaaten
- Art. 14 Rechtsstellung des Generalsekretärs und der Beamten gewisser Kategorien
- Art. 15 Allen Beamten zustehende Immunitäten und Erleichterungen
- Art. 16 Immunitäten und Erleichterungen für nichtschweizerische Beamte
- Art. 17 Pensionskassen und Spezialfonds
- Art. 18 Sozialfürsorge
- Art. 19 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 20 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 21 Legitimationskarten
- Art. 22 Streitigkeiten privater Art
- Art. 23 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 24 Sicherheit der Schweiz
- Art. 25 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 26 Gerichtsbarkeit
- Art. 27 Inkrafttreten
- Art. 28 Änderung des Abkommens
- Art. 29 Kündigung des Abkommens
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