Übereinkommen über Sondermissionen (0.191.2)
INHALT
Übereinkommen über Sondermissionen
- Übereinkommen über Sondermissionen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Entsendung einer Sondermission
- Art. 3 Aufgaben einer Sondermission
- Art. 4 Entsendung derselben Sondermission in zwei oder mehr Staaten
- Art. 5 Entsendung einer gemeinsamen Sondermission durch zwei oder mehr Staaten
- Art. 6 Entsendung von Sondermissionen durch zwei oder mehr Staaten zur Behandlung einer Frage von gemeinsamem Interesse
- Art. 7 Nichtbestehen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen
- Art. 8 Ernennung der Mitglieder von Sondermissionen
- Art. 9 Zusammensetzung von Sondermissionen
- Art. 10 Staatsangehörigkeit der Mitglieder von Sondermissionen
- Art. 11 Notifizierungen
- Art. 12 Als «non gratae» oder nicht genehm erklärte Personen
- Art. 13 Beginn der dienstlichen Tätigkeit einer Sondermission
- Art. 14 Befugnis zum Handeln im Namen der Sondermission
- Art. 15 Dienststelle des Empfangsstaats, mit der die Amtsgeschäfte zu führen sind
- Art. 16 Regeln über die Rangfolge
- Art. 17 Sitz der Sondermission
- Art. 18 Zusammentreffen von Sondermissionen im Hoheitsgebiet eines dritten Staates
- Art. 19 Recht einer Sondermission, Flagge und Hoheitszeichen des Entsendestaats zu verwenden
- Art. 20 Beendigung der dienstlichen Tätigkeit einer Sondermission
- Art. 21 Rechtsstellung des Staatsoberhaupts sowie von Persönlichkeiten hohen Ranges
- Art. 22 Allgemeine Erleichterungen
- Art. 23 Räumlichkeiten und Unterbringung
- Art. 24 Befreiung der Räumlichkeiten einer Sondermission von der Besteuerung
- Art. 25 Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten
- Art. 26 Unverletzlichkeit des Archivs und der Schriftstücke
- Art. 27 Bewegungsfreiheit
- Art. 28 Verkehrsfreiheit
- Art. 29 Persönliche Unverletzlichkeit
- Art. 30 Unverletzlichkeit der Privatunterkunft
- Art. 31 Immunität von der Gerichtsbarkeit
- Art. 32 Befreiung von den Vorschriften über soziale Sicherheit
- Art. 33 Befreiung von Steuern und sonstigen Abgaben
- Art. 34 Befreiung von persönlichen Dienstleistungen
- Art. 35 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
- Art. 36 Verwaltungs‑ und technisches Personal
- Art. 37 Dienstpersonal
- Art. 38 Privatpersonal
- Art. 39 Familienangehörige
- Art. 40 Staatsangehörige des Empfangsstaats und dort ständig ansässige Personen
- Art. 41 Verzicht auf die Immunität
- Art. 42 Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines dritten Staates
- Art. 43 Geltungsdauer der Vorrechte und Immunitäten
- Art. 44 Vermögen eines Mitglieds einer Sondermission oder eines seiner Familienangehörigen im Todesfall
- Art. 45 Erleichterungen bei Verlassen des Hoheitsgebiets des Empfangsstaats und beim Fortschaffen des Archivs einer Sondermission
- Art. 46 Folgen der Erledigung der Aufgaben einer Sondermission
- Art. 47 Beachtung der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats sowie Benutzung der Räumlichkeiten einer Sondermission
- Art. 48 Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit
- Art. 49 Nichtdiskriminierung
- Art. 50 Unterzeichnung
- Art. 51 Ratifikation
- Art. 52 Beitritt
- Art. 53 Inkrafttreten
- Art. 54 Notifizierung durch den Verwahrer
- Art. 55 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 12. Mai 2022 ⁷
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