Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik... (0.142.111.649)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Definitionen
- Abschnitt I Rückübernahmeverpflichtungen der Vertragsparteien
- Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
- Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
- Abschnitt II Rückübernahmeverfahren
- Art. 4 Grundsätze
- Art. 5 Rückübernahmegesuch
- Art. 6 Beweismittel für die Staatsangehörigkeit
- Art. 7 Beweismittel bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
- Art. 8 Fristen
- Art. 9 Rückführungsmodalitäten und Art der Beförderung
- Art. 10 Irrtümliche Rückübernahme
- Abschnitt III Durchbeförderung
- Art. 11 Grundsätze
- Art. 12 Durchbeförderungsverfahren
- Abschnitt IV Kosten
- Art. 13 Beförderungs- und Durchbeförderungskosten
- Abschnitt V Datenschutz und Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen
- Art. 14 Datenschutz
- Art. 15 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen
- Abschnitt VI Durchführung und Anwendung
- Art. 16 Zusammenarbeit bei der Umsetzung
- Art. 17 Umsetzungsbestimmungen
- Abschnitt VII Schlussbestimmungen
- Art. 18 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung
- Art. 19 Änderungen des Abkommens
- Art. 20 Anhänge
- Anhang 1
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Nachweis der Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 2
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 3
- Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
- Anhang 4
- Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
- Anhang 5
- Rückübernahmegesuch nach Artikel 5 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- A. Personalien
- B. Gegebenenfalls Personalien des Ehepartners
- C. Gegebenenfalls Personalien der Kinder
- D. Besondere Umstände im Zusammenhang mit der rückzuführenden Person
- E. Beigefügte Beweismittel
- F. Anmerkungen
- Anhang 6
- Durchbeförderungsgesuch nach Artikel 12 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- A. Personalien
- B. Durchbeförderung
- C. Anmerkungen
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