Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Art. 1 Definitionen
Abschnitt I Rückübernahmeverpflichtungen der Vertragsparteien
Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
Abschnitt II Rückübernahmeverfahren
Art. 4 Grundsätze
Art. 5 Rückübernahmegesuch
Art. 6 Beweismittel für die Staatsangehörigkeit
Art. 7 Beweismittel bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
Art. 8 Fristen
Art. 9 Rückführungsmodalitäten und Art der Beförderung
Art. 10 Irrtümliche Rückübernahme
Abschnitt III Durchbeförderung
Art. 11 Grundsätze
Art. 12 Durchbeförderungsverfahren
Abschnitt IV Kosten
Art. 13 Beförderungs- und Durchbeförderungskosten
Abschnitt V Datenschutz und Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen
Art. 14 Datenschutz
Art. 15 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen
Abschnitt VI Durchführung und Anwendung
Art. 16 Zusammenarbeit bei der Umsetzung
Art. 17 Umsetzungsbestimmungen
Abschnitt VII Schlussbestimmungen
Art. 18 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung
Art. 19 Änderungen des Abkommens
Art. 20 Anhänge
Für den Didier Burkhalter | Für die Elmar Mammadyarov |
Anhang 1
Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Nachweis der Staatsangehörigkeit gilt
Anhang 2
Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit gilt
Anhang 3
Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
Anhang 4
Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
Anhang 5
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] | [Wappen der Republik Aserbaidschan] |
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(Bezeichnung der ersuchenden Behörde) | (Ort und Datum) |
Aktenzeichen: | ||
An: | ||
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(Bezeichnung der ersuchten Behörde) |
Rückübernahmegesuch nach Artikel 5 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
A. Personalien
1. Vollständiger Name (Familiennamen unterstreichen):
| Passfoto |
2. Mädchenname:
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B. Gegebenenfalls Personalien des Ehepartners
C. Gegebenenfalls Personalien der Kinder
D. Besondere Umstände im Zusammenhang mit der rückzuführenden Person
E. Beigefügte Beweismittel
1. |
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(Reisepass Nr.) | Ausstellungsdatum und -ort) | ||
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(ausstellende Behörde) | (Ablauf der Gültigkeitsdauer) | ||
2. |
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(Personalausweis Nr.) | (Ausstellungsdatum und -ort) | ||
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(ausstellende Behörde) | (Ablauf der Gültigkeitsdauer) | ||
3. |
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(Führerschein Nr.) | (Ausstellungsdatum und -ort) | ||
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(ausstellende Behörde) | (Ablauf der Gültigkeitsdauer) | ||
4. |
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(sonstiges amtliches Dokument Nr.) | (Ausstellungsdatum und -ort) | ||
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(ausstellende Behörde) | (Ablauf der Gültigkeitsdauer) |
F. Anmerkungen
Anhang 6
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] | [Wappen der Republik Aserbaidschan] |
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(Bezeichnung der ersuchenden Behörde) | (Ort und Datum) |
Aktenzeichen: | ||
An: | ||
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(Bezeichnung der ersuchten Behörde) |
Durchbeförderungsgesuch nach Artikel 12 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
A. Personalien
1. Vollständiger Name (Familiennamen unterstreichen):
| Passfoto |
2. Mädchenname:
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