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Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken (531.65)
CH - Schweizer Bundesrecht
30.09.2022
INHALT
Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken
Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken
Art. 1 Zweck
Art. 2 Erhöhung der Stromproduktion durch eine Senkung der Restwassermengen
Art. 3 Nicht anwendbare Bestimmungen
Art. 4 Vollzug
Art. 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer
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