Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft betreffend die Ausüb... (926.732)
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Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft betreffend die Ausübung des Viehhandels vom 29. November 1921
- Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft betreffend die Ausübung des Viehhandels vom 29. November 1921
- 23. Oktober 1887
- 3. März und 4. Juli 1922
- 1. Der interkantonalen Übereinkunft betreffend die Ausübung des Vieh-
- 2. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Bundesrat namens des Kan-
- 3. Über den Vollzug der Übereinkunft hat der Regierungsrat eine Ver-
- 4. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung; er tritt nach Annah-
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