Monitoring Gesetzessammlung

Beschluss betreffend die Personen, die befähigt sind, gegen die an den Staat gerichtet... (28.17)

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Beschluss betreffend die Personen, die befähigt sind, gegen die an den Staat gerichteten Zahlungsbefehle Rechtsvorschlag zu erheben, gemäss Artikel 65 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs

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