Verordnung über Reiseentschädigungen an nichthauptamtliche Lehrer mit Unterric... (126.515.828.6)
INHALT
Verordnung über Reiseentschädigungen an nichthauptamtliche Lehrer mit Unterricht an mehreren Mittelschulen
- Verordnung über Reiseentschädigungen an nichthauptamtliche Lehrer mit Unterricht an mehreren Mittelschulen
- 1. Nichthauptamtlichen Lehrern mit Teilpensum und Hilfslehrern, die
- 2. Die Reiseentschädigung wird nach dem günstigsten Tarif der öffentli-
- 3. Lehrkräften nach Absatz 1, die für den Transport von Unterrichtsmitteln
- 4. Die Reiseentschädigungen sind bei der Verwaltung der Kantonsschule
- 5. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 16. April 1978.
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