Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Repu... (0.351.919.81)
INHALT
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen
- Titel I: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Verpflichtung zur Rechtshilfe
- Art. 2 Nichtanwendbarkeit
- Art. 3 Gründe für die Ablehnung oder den Aufschub der Rechtshilfe
- Art. 4 Ne bis in idem
- Titel II: Rechtshilfeersuchen
- Art. 5 Anwendbares Recht
- Art. 6 Zwangsmassnahmen
- Art. 7 Vorläufige Massnahmen
- Art. 8 Anwesenheit von Personen, die am Verfahren teilnehmen
- Art. 9 Zeugenaussagen im ersuchten Staat
- Art. 10 Herausgabe von Schriftstücken, Akten oder Beweismitteln
- Art. 11 Gerichts- oder Untersuchungsakten
- Art. 12 Herausgabe von Gegenständen und Vermögenswerten
- Art. 13 Beschränkte Verwendung
- Titel III: Zustellung und Erscheinen
- Art. 14 Zustellung von Verfahrensurkunden und Gerichtsentscheidungen
- Art. 15 Erscheinen von Zeugen oder Sachverständigen im ersuchenden Staat
- Art. 16 Entschädigungen
- Art. 17 Nichterscheinen
- Art. 18 Freies Geleit
- Art. 19 Zeugenaussage im ersuchenden Staat
- Art. 20 Zeitweilige Überführung inhaftierter Personen
- Art. 21 Einvernahme per Videokonferenz
- Titel IV: Strafregister und Austausch von Strafnachrichten
- Art. 22 Strafregister und Austausch von Strafnachrichten
- Titel V: Verfahren
- Art. 23 Zentralbehörde
- Art. 24 Inhalt des Ersuchens
- Art. 25 Ausführung des Ersuchens
- Art. 26 Befreiung von jeder Beglaubigung und anderen Formerfordernissen
- Art. 27 Sprache
- Art. 28 Ausführungskosten
- Titel VI: Unaufgeforderte Übermittlung und Anzeigen zum Zweck der Strafverfolgung oder der Einziehung
- Art. 29 Unaufgeforderte Übermittlung von Beweismitteln und Informationen
- Art. 30 Anzeigen zum Zweck der Strafverfolgung oder der Einziehung
- Art. 31 Übersetzung
- Titel VII: Schlussbestimmungen
- Art. 32 Andere Vereinbarungen oder Abmachungen
- Art. 33 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 34 Inkrafttreten und Kündigung
- Unterschriften
Feedback