Unterstellung aller solothurnischen Gemeinden unter die Zivilschutzpflicht (535.511)
INHALT
Unterstellung aller solothurnischen Gemeinden unter die Zivilschutzpflicht
- Unterstellung aller solothurnischen Gemeinden unter die Zivilschutzpflicht
- 1. Sämtliche Gemeinden des Kantons Solothurn sind in baulicher und or-
- 2. Der Regierungsrat kann, aufgrund taktischer und personeller Erwägun-
- 3. Das Kantonale Amt für Zivilschutz wird ermächtigt, in Zusammenarbeit
- 4. Die Gemeindebehörden der bis anhin nichtpflichtigen Gemeinden sind
- 5. An die Kosten für bauliche und organisatorische Massnahmen entrich-
- 6. Durch diesen Beschluss werden sämtliche widersprechenden Erlasse
- 7. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.
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