Gesetz über die Trägerschaft des gymnasialen Unterrichts auf der Unterstufe (414.117.1)
INHALT
Gesetz über die Trägerschaft des gymnasialen Unterrichts auf der Unterstufe
- Gesetz über die Trägerschaft des gymnasialen Unterrichts auf der Unterstufe
- § 1. Grundsatz
- 1. an den Kantonsschulen Olten und Solothurn,
- 2. am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen.
- § 2. Bewilligung für gymnasialen Unterricht auf der Unterstufe an
- § 3. Beiträge der Gemeinden
- § 4. Kantonsbeiträge an Bezirksschulen mit gymnasialem Unterricht auf
- § 5. Kantonsbeiträge für die Ausbildung im 9. Schuljahr
- § 6. Zuständigkeit
- § 7. Aufhebung bisheriger Bestimmungen
- § 10 Absatz 3 des Gesetzes über die Kantonsschule Solothurn vom
- 29. August 1909
- § 8. Vollzug
- § 9. Inkrafttreten
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