Verordnung des EDI über technologische Verfahren sowie technische Hilfsstoffe zur... (817.022.42)
INHALT
Verordnung des EDI über technologische Verfahren sowie technische Hilfsstoffe zur Behandlung von Lebensmitteln (VtVtH)
- Verordnung des EDI über technologische Verfahren sowie technische Hilfsstoffe zur Behandlung von Lebensmitteln (VtVtH)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- 2. Abschnitt: Anwendungsbedingungen für die Verfahren zur Verlängerung der Haltbarkeit und zur Erhöhung der hygienisch-mikrobiologischen Sicherheit
- Art. 3 Gemeinsame Bestimmungen
- Art. 4 Bestrahlung von Lebensmitteln
- Art. 5 Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen
- Art. 6 Kennzeichnung
- 3. Abschnitt: Enzyme und Extraktionslösungsmittel
- Art. 7 Voraussetzungen für die Verwendung von Enzymen
- Art. 8 Voraussetzungen für die Verwendung von Extraktionslösungsitteln
- Art. 9 Kennzeichnung von Enzymen und Lebensmittelenzym-Zubereitungen, die als solche an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden
- Art. 10 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen und Lebensmittelenzym-Zubereitungen, die nicht als solche an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden
- 4. Abschnitt: Nachführen der Anhänge
- Art. 11
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmung
- Art. 12 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁰
- Extraktionslösungsmittel, die bei der Bearbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelzutaten verwendet werden dürfen
- 1 Extraktionslösungsmittel, die unter Einhaltung der nach GHP für sämtliche Verwendungszwecke üblichen Verfahren verwendet werden dürfen ¹¹
- 2 Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen und Rückstandshöchstwerten
- 3 Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen
- Anhang 2
- Anwendungsbedingungen für Verfahren zur Verlängerung der Haltbarkeit und zur Erhöhung der hygienisch-mikrobiologischen Sicherheit
- 1. Erläuterungen
- 2. Tabelle
- Anhang 3
- Technische Vorgaben für die Bestrahlung
- 1 Quellen ionisierender Strahlung
- 2 Maximal absorbierte Gesamtdosis
- 3 Dosimetrie: Durchschnittlich absorbierte Gesamtdosis
- 4 Verfahren
- Anhang 4
- Zulässige Verfahren zur Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen mit anderen Verfahren als mit dem Abspülen mit Trinkwasser
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