Mindestlohn 3000 Franken netto für alle Arbeitnehmenden der kantonalen Verwaltung S... (126.51.4)
INHALT
Mindestlohn 3000 Franken netto für alle Arbeitnehmenden der kantonalen Verwaltung Solothurn ab dem 20. Altersjahr
- Mindestlohn 3000 Franken netto für alle Arbeitnehmenden der kantonalen Verwaltung Solothurn ab dem 20. Altersjahr
- 20. Altersjahr
- 1. Das minimale Nettogehalt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- 2. Dieses Minimalgehalt bleibt so lange unverändert, bis die Nettobesol-
- 3. Das Personalamt wird mit dem Vollzug in der Verwaltung beauftragt.
- 4. Das Spitalamt wird mit dem Vollzug in den Spitälern beauftragt.
- 5. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft.
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