Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dür... (0.451.1)
INHALT
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika
- Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika
- Teil I Einleitung
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Ziel
- Art. 3 Grundsätze
- Teil II Allgemeine Bestimmungen
- Art. 4 Allgemeine Verpflichtungen
- Art. 5 Verpflichtungen der Vertragsparteien, die betroffene Länder sind
- Art. 6 Verpflichtungen der Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind
- Art. 7 Vorrang für Afrika
- Art. 8 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
- Teil III Aktionsprogramme, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie unterstützende Massnahmen
- Abschnitt 1: Aktionsprogramme
- Art. 9 Grundlegende Vorgehensweise
- Art. 10 Nationale Aktionsprogramme
- Art. 11 Subregionale und regionale Aktionsprogramme
- Art. 12 Internationale Zusammenarbeit
- Art. 13 Unterstützung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Aktionsprogrammen
- Art. 14 Koordinierung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Aktionsprogrammen
- Art. 15 Anlagen über die regionale Durchführung
- Abschnitt 2: Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit
- Art. 16 Sammlung, Auswertung und Austausch von Informationen
- Art. 17 Forschung und Entwicklung
- Art. 18 Weitergabe, Erwerb, Anpassung und Entwicklung von Technologien
- Abschnitt 3: Unterstützende Massnahmen
- Art. 19 Aufbau von Kapazitäten, Bildung und öffentliches Bewusstsein
- Art. 20 Finanzielle Mittel
- Art. 21 Finanzierungsmechanismen
- Teil IV Institutionen
- Art. 22 Konferenz der Vertragsparteien
- Art. 23 Ständiges Sekretariat
- Art. 24 Ausschuss für Wissenschaft und Technologie
- Art. 25 Vernetzung von Institutionen und Stellen
- Teil V Verfahren
- Art. 26 Weiterleitung von Informationen
- Art. 27 Massnahmen zur Lösung von Fragen der Durchführung des Übereinkommens
- Art. 28 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 29 Status der Anlagen
- Art. 30 Änderungen des Übereinkommens
- Art. 31 Beschlussfassung über Anlagen und Änderung von Anlagen
- Art. 32 Stimmrecht
- Teil VI Schlussbestimmungen
- Art. 33 Unterzeichnung
- Art. 34 Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 35 Vorläufige Regelungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 37 Vorbehalte
- Art. 38 Rücktritt
- Art. 39 Verwahrer
- Art. 40 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Anlage I
- Anlage über die regionale Durchführung in Afrika
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Zweck
- Art. 3 Besondere Bedingungen der Region Afrika
- Art. 4 Zusagen und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die afrikanische Länder sind
- Art. 5 Zusagen und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind
- Art. 6 Rahmen für die strategische Planung einer nachhaltigen Entwicklung
- Art. 7 Zeitplan für die Ausarbeitung von Aktionsprogrammen
- Art. 8 Inhalt nationaler Aktionsprogramme
- Art. 9 Ausarbeitung nationaler Aktionsprogramme sowie Festlegung von Durchführungs- und Bewertungsmassstäben
- Art. 10 Organisatorischer Rahmen subregionaler Aktionsprogramme
- Art. 11 Inhalt und Ausarbeitung subregionaler Aktionsprogramme
- Art. 12 Organisatorischer Rahmen des regionalen Aktionsprogramms
- Art. 13 Inhalt des regionalen Aktionsprogramms
- Art. 14 Finanzielle Mittel
- Art. 15 Finanzierungsmechanismen
- Art. 16 Technische Unterstützung und Zusammenarbeit
- Art. 17 Weitergabe, Erwerb und Anpassung umweltverträglicher Technologien sowie Zugang zu solchen Technologien
- Art. 18 Koordinierung und Partnerschaftsübereinkünfte
- Art. 19 Folgeregelungen
- Anlage II
- Anlage über die regionale Durchführung in Asien
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Besondere Bedingungen der Region Asien
- Art. 3 Rahmen für nationale Aktionsprogramme
- Art. 4 Nationale Aktionsprogramme
- Art. 5 Subregionale und gemeinsame Aktionsprogramme
- Art. 6 Regionale Tätigkeiten
- Art. 7 Finanzielle Mittel und Finanzierungsmechanismen
- Art. 8 Kooperations- und Koordinierungsmechanismen
- Anlage III
- Anlage über die regionale Durchführung in Lateinamerika und der Karibik
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Besondere Bedingungen der Region Lateinamerika und Karibik
- Art. 3 Aktionsprogramme
- Art. 4 Inhalt nationaler Aktionsprogramme
- Art. 5 Technische, wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit
- Art. 6 Finanzielle Mittel und Finanzierungsmechanismen
- Art. 7 Institutioneller Rahmen
- Anlage IV
- Anlage über die regionale Durchführung in der Region nördliches Mittelmeer
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Besondere Bedingungen der Region nördliches Mittelmeer
- Art. 3 Rahmen für die strategische Planung einer nachhaltigen Entwicklung
- Art. 4 Verpflichtung zur Ausarbeitung nationaler Aktionsprogramme und Zeitplan
- Art. 5 Ausarbeitung und Durchführung nationaler Aktionsprogramme
- Art. 6 Inhalt nationaler Aktionsprogramme
- Art. 7 Subregionale, regionale und gemeinsame Aktionsprogramme
- Art. 8 Koordinierung subregionaler, regionaler und gemeinsamer Aktionsprogramme
- Art. 9 Begrenzung des Anspruchs auf finanzielle Unterstützung
- Art. 10 Koordinierung mit anderen Subregionen und Regionen
- Geltungsbereich am 5. März 2019 ⁵
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