Vollzug des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Inval... (126.582.521)
INHALT
Vollzug des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 in der kantonalen Verwaltung und in den solothurnischen Spitälern
- Vollzug des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 in der kantonalen Verwaltung und in den solothurnischen Spitälern
- 1. Bereits angestellte Assistenz- und Oberärzte mit BVG-konformer Versi-
- 2. Assistenz- und Oberärzte ohne BVG-konforme Versicherung sowie jene,
- 3. Das in Ausbildung stehende Personal, die Pflichtjahresschwestern sowie
- 4. Für das gesamte Spitalpersonal mit Ausnahme der Assistenz- und Ober-
- 5. Bei der Ermittlung der Versicherungsgrenze für das Teilzeit- und Stun-
- 6. Das Bürgerspital Solothurn hat die für die Einführung des BVG in den
- 7. Alle Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung, der Anstalten und Betriebe
- 8. Folgende Regierungsratsbeschlüsse werden aufgehoben:
Feedback