Beitritt zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung... (232.52)
INHALT
Beitritt zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche
- Beitritt zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche
- 1. Der Kanton Solothurn tritt dem Konkordat über die Gewährung ge-
- 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
- 3. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung. Er tritt auf einen
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