Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee (0.747.221.11)
INHALT
Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee
- Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Pflichten des Schiffsführers
- Art. 3 Pflichten der Besatzung und der übrigen Personen an Bord
- Art. 4 Allgemeine Sorgfaltspflicht
- Art. 5 ²² Verhalten bei besonderen Umständen
- Art. 6 Grösste Belastung und Personenzahl; Anordnung der Ladung
- Art. 7 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Schiffe und der schwimmenden Geräte
- Art. 8 Borddokumente
- Art. 9 Schutz der Schifffahrtszeichen
- Art. 10 Abfälle und Verunreinigung
- Art. 11 Rettung und Hilfeleistung
- Art. 12 Festgefahrene oder gesunkene Schiffe
- Art. 13 Freimachen des Gewässers
- Art. 14 Besondere Anweisungen – Anordnungen vorübergehender Art
- Art. 15 Überwachung
- Art. 16 ²³ Veranstaltungen auf dem Wasser
- Art. 17 ²⁴ Wasserflugzeuge, Wasser-Ultraleichtflugzeuge (UL) und ähnliche Geräte
- Abschnitt 2 Kennzeichen der Schiffe und der schwimmenden Geräte
- Art. 18 Kennzeichen der Schiffe und der schwimmenden Geräte
- Art. 19 Baukennzeichen
- Abschnitt 3 Sichtzeichen der Schiffe, der schwimmenden Geräte und der schwimmenden Anlagen
- I. Allgemeines
- Art. 20 Anwendung
- Art. 21 ²⁹ Arten von Lichtern
- Art. 21 a ³⁰ Anbringen der Lichter
- Art. 21 b ³¹ Sichtweite und Stärke der Lichter
- Art. 22 Flaggen und Tafeln
- Art. 23 Bälle
- Art. 24 Verbotene Lichter und Zeichen
- Art. 25 Ersatzlichter
- Art. 26 Scheinwerfer
- II. Nachtbezeichnung
- II. A. Nachtbezeichnung während der Fahrt
- Art. 27 ³³ Nachtbezeichnung fahrender Schiffe mit Maschinenantrieb (Bild II. A. 1)
- Art. 28 ³⁴ Nachtbezeichnung geschleppter Schiffe und schwimmender Geräte in Fahrt (Bild II. A. 2)
- Art. 29 Nachtbezeichnung gekuppelter Schiffe in Fahrt (Bild II. A. 3)
- Art. 30 ³⁶ Nachtbezeichnung einzeln fahrender Schiffe ohne Maschinenbetrieb und der Segelschiffe in Fahrt (Bild II. A. 4)
- Art. 31 ³⁷
- Art. 32 ³⁸ Zusätzliche Nachtbezeichnung der Fahrgastschiffe mit Vorrang in Fahrt (Bild II.A.6)
- Art. 33 ³⁹ Zusätzliche Nachtbezeichnung manövrierunfähiger Schiffe (Bild II. A. 7)
- II. B. Nachtbezeichnung beim Stillliegen
- Art. 34 ⁴⁰ Zusätzliche Nachtbezeichnung der Schiffe und schwimmenden Geräte beim Stillliegen (Bild II. B. 1))
- Art. 35 ⁴¹ Nachtbezeichnung der Schiffe und schwimmenden Geräte, die Arbeiten, Peilungen oder Messungen durchführen (Bild II. B. 2)
- Art. 36 ⁴² Nachtbezeichnungen der Verankerungen (Bild II. B. 3)
- III. Tagbezeichnung
- III. A. Tagbezeichnung während der Fahrt
- Art. 37 ⁴³ Tagbezeichnung der Fahrgastschiffe mit Vorrang in Fahrt (Bild III.A.l)
- Art. 38 ⁴⁴ Zusätzliche Tagbezeichnung manövrierunfähiger Schiffe (Bild III. A. 2)
- III. B. Tagbezeichnung beim Stillliegen
- Art. 39 Tagbezeichnung der Schiffe und schwimmenden Geräte, die Arbeiten, Peilungen oder Messungen durchführen (Bild III. B. 1)
- Art. 40 Tagbezeichnung der Verankerungen (Bild III. B. 2)
- IV. Besondere Zeichen
- Art. 41 Schiffe, schwimmende Geräte, Schwimmkörper und schwimmende Anlagen, die gegen Wellenschlag zu schützen sind (Bild IV. 1)
- Art. 42 Bezeichnung der Schiffe der Überwachungsbehörden (Bild IV. 2)
- Art. 43 Notzeichen (Bild IV. 3)
- Art. 44 ⁴⁶ Bezeichnung der zu Tauchzwecken eingesetzten Schiffe (Bild IV. 4)
- Art. 45 ⁴⁷ Bezeichnung der Fischereischiffe und der Netze (Bild IV.5)
- Abschnitt 4 Schallzeichen der Schiffe
- Art. 46 Allgemeines
- Art. 47 ⁵⁰ Gebrauch der Schallzeichen (Anhang II, I. A)
- Abschnitt 5 Signalisation des Gewässers und dessen Anlagen; meteorologische Zeichen
- I. Schifffahrtszeichen
- Art. 48 Allgemeines
- Art. 49 Tafeln
- Art. 50 Bezeichnung der Gefahren
- Art. 51 ⁵³ Fahrrinnen der Hafeneinfahrten
- Art. 52 Begrenzung verbotener Wasserflächen
- II. Signalisation der Anlagen
- Art. 53 Allgemeines
- Art. 54 ⁵⁵ Nachtbezeichnung der Einfahrt öffentlicher Häfen und der schiffbaren Gewässer
- Art. 55 Nachtbezeichnung der Landestellen für Fahrgastschiffe
- Art. 56 ⁵⁶
- III. Meteorologische Zeichen
- Art. 57 ⁵⁷ Starkwindwarnung oder Vorsichtsmeldung
- Art. 58 ⁵⁸ Sturmwarnzeichen
- Abschnitt 6 Steuer‑ und Fahrregeln
- Art. 59 Allgemeine Verhaltensregeln
- Art. 60 Besondere Regeln
- Art. 61 Verhalten gegenüber Schiffen der Überwachungsbehörden
- Art. 62 ⁶⁰ Begegnen
- Art. 63 Überholen
- Art. 64 ⁶¹ Vorrang
- Art. 65 Verhalten von Segelschiffen untereinander
- Art. 66 Verhalten der ausweichpflichtigen Schiffe
- Art. 67 Verhalten bei der Abfahrt
- Art. 68 Einfahrt in Häfen und Ausfahrt aus Häfen – Landestellen
- Art. 69 Wellenschlag
- Art. 70 ⁶⁴ Sperrung und Beschränkung der Schifffahrt
- Art. 71 Fahrt bei unsichtigem Wetter – Begriffsbestimmung
- Art. 72 Fahrt bei unsichtigem Wetter
- Art. 73 Schallzeichen während der Fahrt (Anhang II, I. C)
- Art. 74 ⁶⁷ Fahren mit Radar
- Art. 75 Besondere Bestimmungen für Kursschiffe
- Art. 76 ⁶⁹ Fahren mit Wasserskis, Wakeboards, Wakeskates oder ähnlichen Geräten und Barfuss-Wasserskifahren
- Art. 77 Verhalten der Fischer und gegenüber Fischern
- Art. 78 ⁷¹ Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
- Art. 78 bis und 78 ter ⁷²
- Art. 78 a ⁷³ Bestimmungen über das Windsurfen
- Art. 78 b ⁷⁴ Bestimmungen über das Baden
- Art. 78 c ⁷⁵ Bestimmungen über das Fahren mit Drachensegelbrettern
- Art. 78 d ⁷⁶ Bestimmungen über Wassermotorräder und ähnliche Geräte
- Art. 78 e ⁷⁷ Bestimmungen über Geräte mit Wasserstrahlantrieb
- Art. 78 f ⁷⁸ Bestimmungen über Amphibienfahrzeuge
- Art. 78 g ⁷⁹ Bestimmungen über das Fliegen mit Fluggeräten über dem Wasser
- Abschnitt 7 Regeln für das Stillliegen
- Art. 79 Liegeplätze
- Art. 80 Sicherung beim Ankern und Festmachen
- Art. 81 ⁸⁰ Verbotenes Stillliegen
- Art. 82 Ankerverbot
- Art. 83 Wache
- Abschnitt 8 Fahrgastschiffe
- Art. 84 Ein‑ und Aussteigen
- Art. 85 Bordordnung
- Art. 86 Verbot des Fahrens im Verband
- Art. 86 a ⁸¹ Kommunikations- und Informationseinrichtung
- Art. 86 b ⁸² Brandmeldeanlage
- Art. 86 c ⁸³ Brandschutz
- Art. 86 d ⁸⁴ Bestand der Rettungswesten
- Art. 86 e ⁸⁵ Bestand der Sammelrettungsmittel
- Art. 86 f ⁸⁶ Sammelrettungsmittel
- Art. 86 g ⁸⁷ Anlagen zur Evakuierung von Personen
- Art. 86 h ⁸⁸ Besatzung von Fahrgastschiffen
- Art. 86 i ⁸⁹ Schifffahrtsereignisse
- Abschnitt 9 Zusätzliche Bestimmungen
- Art. 87 Einsenkungsmarken
- Art. 88 Zuladung
- Art. 89 Schallpegel der Schiffe mit Maschinenantrieb
- Art. 90 Gewässerschutz
- Art. 91 ⁹¹
- Art. 92 Vermietung
- Abschnitt 10 ⁹³ Übergangsbestimmungen
- Art. 93 Nachtbezeichnung einzeln fahrender Schiffe mit Maschinenantrieb unter 15 m Länge
- Art. 94 Bezeichnung der Gefahren
- Art. 95 Nachtbezeichnung der Einfahrt öffentlicher Häfen und der schiffbaren Gewässer
- Art. 96 ⁹⁴ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 10. Dezember 2018
- Anhang I ⁹⁵
- Sichtzeichen der Schiffe, der schwimmenden Geräte und der schwimmenden Anlagen
- I. Allgemeines
- II. Nachtbezeichnung
- II.A. Nachtbezeichnung während der Fahrt
- II.B. Nachbezeichnung beim Stillliegen
- III. Tagbezeichnung
- III.A. Tagbezeichnung während der Fahrt
- III.B. Tagbezeichnung beim Stillliegen
- IV. Besondere Zeichen
- Anhang II ⁹⁶
- I. Schallzeichen der Schiffe
- A. Allgemeine Zeichen
- B. Begegnungszeichen
- C. Zeichen bei unsichtigem Wetter
- Anhang III ⁹⁷
- Sichtzeichen
- A. Verbotszeichen
- B. Gebotszeichen
- C. Hinweiszeichen
- D. Gelbe Bojen: Begrenzung von Wasserflächen
- Anhang IV ⁹⁸
- Schiffahrtszeichen zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen
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