Verordnung des UVEK über den Landerwerb bei der Fertigstellung des beschlossenen ... (725.111.31)
INHALT
Verordnung des UVEK über den Landerwerb bei der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes
- Verordnung des UVEK über den Landerwerb bei der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes
- 1. Abschnitt: Berechnung des Bundesanteils an den Landerwerbskosten
- Art. 1 Freihändiger Erwerb
- Art. 2 Landumlegungsverfahren
- Art. 3 Enteignungsverfahren
- Art. 4 Widmung kantonaler Grundstücke
- Art. 5 Kantonale Abgaben mit fiskalischem Charakter
- 2. Abschnitt: Fälligkeit des Anspruchs auf den Bundesanteil
- Art. 6
- 3. Abschnitt: Erträge der Grundstücke
- Art. 7
- 4. Abschnitt: Unterhalt
- Art. 8
- 5. Abschnitt: Veräusserung von Grundstücken
- Art. 9 Vor Abschluss der Bauarbeiten
- Art. 10 Nach Abschluss der Bauarbeiten
- Art. 11 Rückerstattung des Bundesanteils am Veräusserungserlös
- 6. Abschnitt: Liegenschaftsinventar
- Art. 12
- 7. Abschnitt: Entschädigungen
- Art. 13 Entschädigung von Kultur- und Waldschäden
- Art. 14 Taggelder und Entschädigungen für Mitglieder von Landerwerbskommissionen und Fachleuten
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 15 Anwendung auf Stadtgemeinden
- Art. 16 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 17 Inkrafttreten
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