Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (742.412)
INHALT
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD)
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Verhältnis zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Art. 3 Internationales Recht
- Art. 4 Zuständige Behörden
- Art. 5 Ausnahmen und Abweichungen
- Art. 6 Änderungen des RID
- Art. 7 Auskunftspflicht
- Art. 8 Verletzung der Bestimmungen über den Versand der Güter
- Art. 9 Verletzung der Bestimmungen über die Handhabung der Güter
- Art. 10 Verletzung der Bestimmungen über die Beförderung der Güter
- Art. 11 Vollzug
- Art. 12 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 13 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁸
- Gültige Fassung des RID
- Anhang 2 .1 ¹⁰
- Abweichungen von einzelnen Vorschriften des RID für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen im nationalen Verkehr
- Anhang 2.2 ¹³
- Abweichungen von einzelnen Vorschriften des RID für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seilbahnen im nationalen Verkehr
- Anhang 3
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Feedback