Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (0.274.15)
INHALT
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
- Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
- Art. 1 Gegenstand des Übereinkommens
- Art. 2 Bestimmung der Stellen
- Art. 3 Einreichung von Gesuchen bei der Übermittlungsstelle
- Art. 4 Übermittlung der Unterlagen
- Art. 5 Übermittlung von Urteilen und anderen gerichtlichen Titeln
- Art. 6 Aufgaben der Empfangsstelle
- Art. 7 Rechtshilfeersuchen
- Art. 8 Änderung von Entscheidungen
- Art. 9 Befreiungen und Erleichterungen
- Art. 10 Überweisung von Geldbeträgen
- Art. 11 Bundesstaatsklausel
- Art. 12 Örtlicher Geltungsbereich
- Art. 13 Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt
- Art. 14 Inkrafttreten
- Art. 15 Kündigung
- Art. 16 Prüfung von Streitigkeiten
- Art. 17 Vorbehalte
- Art. 18 Gegenseitigkeit
- Art. 19 Mitteilungen des Generalsekretärs
- Art. 20 Revision
- Art. 21 Sprachen und Hinterlegung des Übereinkommens
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 29. Januar 2016 ⁴
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