SchoG
INHALT
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
- Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil I Aufgabe und Aufbau des Schulwesens
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Unterrichts- und Erziehungsauftrag, Inklusive Teilhabe, Schutzauftrag, Qualität der Schule
- § 2 Gliederung des Schulwesens
- § 3 Schulbegriff und Aufbau des Schulwesens
- § 3a Regelformen der allgemein bildenden Schulen
- § 3b Regelformen der beruflichen Schulen
- § 4 Inklusive Schule
- § 4a Förderschulen, Förderzentren, Hausunterricht, Sonderunterricht und besondere Fördermaßnahmen
- § 4b Sprachfördermaßnahmen
- § 5 Weiterentwicklung des Schulwesens
- § 5a Ganztagsschulen
- § 5b Schulsozialarbeit
- § 6 Besondere schulische Einrichtungen
- § 7 Öffentliche und private Schulen
- § 8 Geltungsausschluss
- 2. Abschnitt Geordneter Schulbetrieb
- § 9 Geordneter Schulbetrieb
- 3. Abschnitt Der Religionsunterricht
- § 10 Grundsätze
- § 11 Religionslehrerinnen und Religionslehrer
- § 12 Lehrplan und Lehrbücher
- § 13 Aufsicht über den Religionsunterricht
- § 14 Teilnahme am Religionsunterricht
- § 15 Religiöse Minderheit, allgemeine Ethik
- 4. Abschnitt Sexualerziehung
- § 15a Sexualerziehung
- Teil II Die Schulen
- 1. Abschnitt Allgemeine Rechtsverhältnisse
- § 16 Rechtsstellung
- § 17 Pädagogische Eigenverantwortung
- § 17a Einführung und Verwendung von Schulbüchern
- § 18 Bezeichnung
- § 19 Schulbezirk
- § 20 Schulgesundheitspflege
- § 20a Schulpsychologischer Dienst
- § 20b Erhebung, Verarbeitung und sonstige Nutzung von Daten
- § 20c Wissenschaftliche Forschung in Schulen
- § 20d Durchführung laufender Landesstatistiken
- § 20e Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- § 20f Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler
- 2. Abschnitt Schulleitung, Lehrkräftekonferenzen und Schulkonferenz
- § 21 Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 22 Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 23 Lehrkräftekonferenzen
- § 24 Schulkonferenz
- 3. Abschnitt Schulregionkonferenz, Landesschulkonferenz
- § 25 Schulregionkonferenz
- § 26 Landesschulkonferenz
- 4. Abschnitt Lehrkräfte
- § 27 Rechtsstellung
- § 28 Aufgabe der Lehrkraft
- § 29 Lehramt und Lehrerbildung
- 5. Abschnitt Schülerinnen und Schüler
- § 30 Allgemeine Schulpflicht, Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- § 31 Schulbesuch und Auswahl des Bildungsweges
- § 32 Ordnungsmaßnahmen
- § 33 Schul- und Prüfungsordnungen, Anerkennung von Abschlüssen
- § 34 Schülervertretung
- § 35 Ferien
- 6. Abschnitt Elternvertretung
- § 36 Elternvertretung
- Teil III Schulunterhaltung und Schulverwaltung
- 1. Abschnitt Schulträger
- § 37 Grundsatz
- § 38 Gemeinden, Gemeindeverbände und das Land als Schulträger
- § 39 Schulverband als Schulträger
- § 40 Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen
- 2. Abschnitt Personalkosten
- § 41 Grundsatz
- § 42 Umfang der Personalkosten
- § 43 Klassenbildung
- 3. Abschnitt Sachkosten
- § 44 Grundsatz
- § 45 Umfang der Sachkosten
- § 46 Sachleistungen, Verwaltungspersonal, Raumprogramm
- § 47 Anzeigepflichtige Verfügungen, Benutzung von Schulräumen
- § 48 Schulsachkostenbeiträge
- § 49 Schulbauten
- 4. Abschnitt Erziehungsbeihilfen
- § 50 Erziehungsbeihilfen
- 5. Abschnitt Kommunale Schulverwaltung
- § 51 Kommunale Schulverwaltung
- Teil IV Schulaufsicht
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 52 Inhalt und Aufgabe
- § 52a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
- § 53 Fachliche Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte
- § 54 Beteiligung der Kommunalaufsicht
- 2. Abschnitt Schulaufsichtsbehörde
- §§ 55 und 56
- § 57 Schulaufsichtsbehörde
- Teil V Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 58 Wechsel des Dienstherrn
- § 59 Wechsel des Schulträgers infolge gesetzlicher Regelung
- § 59a
- § 60 Vertragsvereinbarungen und Verpflichtungen Dritter
- § 61 Aufhebung von Vorschriften
- § 62 Durchführungsbestimmungen
- § 63 Übergangsvorschriften für die Einführung der Gemeinschaftsschule
- § 63a Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule
- § 63b Übergangsvorschriften zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums
- § 64
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