ÖbVI-VO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Bestellung, die Berufsausübung und die Führung eines Dienstsiegels der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - Verordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI-VO) - Vom 24. September 1994
- Verordnung über die Bestellung, die Berufsausübung und die Führung eines Dienstsiegels der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - Verordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI-VO) - Vom 24. September 1994
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Bestellungsverfahren
 - § 2 Geschäftsführung
 - § 3 Hinweis auf die Berufsausübung
 - § 4 Mitwirkung fachkundiger Mitarbeiter
 - § 5 Gemeinsame Berufsausübung
 - § 6 Führung des Dienstsiegels
 - § 7 Inkrafttreten