APOGeoVermLg2E1 M-V 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Technischen Dienstes im Bereich Geoinformations- und Vermessungswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformations- und Vermessungswesen der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt - APOGeoVermLg2E1 M-V) Vom 16. Mai 2014
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Technischen Dienstes im Bereich Geoinformations- und Vermessungswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformations- und Vermessungswesen der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt - APOGeoVermLg2E1 M-V) Vom 16. Mai 2014
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Zulassung zur Ausbildung
 - § 1 Geltungsbereich, allgemeine Voraussetzungen
 - § 2 Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
 - § 3 Bewerbung
 - § 4 Auswahl
 - § 5 Einstellung
 - § 6 Rechtsstellung
 - Abschnitt 2 Ausbildung
 - § 7 Ziel des Vorbereitungsdienstes
 - § 8 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
 - § 9 Dauer, Verkürzung des Vorbereitungsdienstes
 - § 10 Ausbildungsgang
 - § 11 Bewertung der Leistungen
 - § 12 Praktische Ausbildung
 - § 13 Beurteilung, Ausbildungsnachweise
 - Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
 - § 14 Prüfungsbehörde
 - § 15 Zweck, Gliederung, Anmeldung
 - § 16 Prüfungsausschuss
 - § 17 Schriftlicher Teil der Laufbahnprüfung
 - § 18 Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungsarbeiten
 - § 19 Kennzahl und Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeiten
 - § 20 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
 - § 21 Zulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung
 - § 22 Mündlicher Teil der Laufbahnprüfung
 - § 23 Bestehen des mündlichen Teils der Laufbahnprüfung
 - § 24 Versäumnisse
 - § 25 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
 - § 26 Bestehen der Laufbahnprüfung
 - § 27 Prüfungszeugnis
 - § 28 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
 - § 29 Wiederholung der Laufbahnprüfung
 - § 30 Prüfungsakten
 - § 31 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
 - Abschnitt 4 Schlussvorschriften
 - § 32 Anlagen
 - § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Verzeichnis der Anlagen
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9